Wir haben in der Vergangenheitum die Schuld oder Unschuld von 5 Angeklagten verhandelt, die alle Mitglieder der Waffen-SS waren. Folgende Anklagepunkte werden Hanna Schmitz und den weiteren Angeklagten vorgeworfen.
Durch Zeugenaussagen von Überlebenden und Mitangeklagten ist bestätigt dass die SS eine Selektion vollzog bei der monatlich 60 Frauen zurück ins Kz geschickt wurden, damit in den Tod geschickt wurden, wobei sich nun die Frage stellt ob Hanna Schmitz davon Kentniss hatte und sie Schuld trifft. Dies lässt sich nicht ohne weiteres bestätigen. Jedoch sollte sie durchaus eine Ahnung besessen haben. Auch ihre Kollegen wußten davon daher ist es wahrscheinlich dass auch sie von den Morden in den KZs Kentniss hatte. Ist nun auch nicht eindeutig zu beweisen, ob sie Mitwisserin war oder nicht, kann ihr trotzdem deutliche Vergehen an den Grundrechten des Menschen zu Lasten gelegt werden die durch die Selektion zustande kommen.
Was jedoch von besonderst schwerer vorsätzlicher Schuld zeugt ist die eigene Selektion die sie betrieb. Sie ließ jedes Mal ein schwaches Mädchen zu sich kommen um es dann später ins KZ zu schicken. Dass sie sich vorlesen ließ kann man mit Fug und Recht ebenfalls entweder als Gerücht oder die Wahrheit bezeichenen.
Der zweite Anklagepunkt war der Vorwurf des vorsätzlichen Mordes. Während einer Nacht im Jahre 1944 wurde die Kirche in dem die gefangenen Frauen des Zuges gefangen waren, von Allierten bombardiert. Durch ein Bombadment der Alliierten setze sich das Dach der Kirche in Flammen. Da die Tür der Kirche verschlossen war starben die Frauen in dieser Kirche. Die Frage die sich nun stellt ob es wie von der Staatsanwaltschaft gefordert mehrfacher vorsätzlicher Mord war. Um diese Frage zu errörtern muss man sich den Ablauf der Bombennacht anschauen. Der Zug der SS und ihren Gefangenen lagerten in dem Dorf. Sie sperrten die Frauen in die Kirche und schlossen ab. Der Nachts erfolgende Bombenangriff zerstörte die Kirche und tötete die Frauen. Die SS-Kollegen der Angeklagten flohen, jedoch ist dieser Tagesablauf nicht eindeutig zu bestätigen. Nach eigener Aussage der Angeklagten waren sie mit ihrer Situation zu überfordert um zu den nötigen Maßnahmen zu greifen, die die Frauen geretten hätten. Deshalb ist es nicht gerechtfertigt, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, von vorsätzlichem Mord zu sprechen, sondern eher von Fahrlässiger Tötung, da nicht zu beweisen ist, dass die Frauen mit Absicht abgeschlossen ließen.
Alles in allem erscheint Hanna Schmitz durchaus Schuldig was aber größtenteils nicht zu beweisen sind da alle Zeugen voreingenommen gegenüber Frau Schmitz sind. So standen Herr Berg und Frau Schmitz sehr nah und die Überlebenden waren mehrere Monate von Frau Schmitz unterdrückt worden. Dies macht ein Urteil sehr schwierig jedoch kann Frau Schmitz erstens fahrlässige Tötung in mehreren Fällen vorgeworfen werden und ebenfalls Freiheitsberaubung und andere Vergehen die mit der Auswahl zusammenhängen. Im Gegensatz dazu kann man Frau Schmitz weder Schuld noch Kentniss für die Handlungen und Morde in den KZs nachweisen, in die die Frauen, die ausgewählt worden waren, gebracht wurden. Ebenfalls ist es nicht nachzuweisen dass Frau Schmitz während der Bombennacht vorsätzlich handelte und den Tod ihrer Gefangenen herbeiführen wollte.
Dies ist das Ergebnis aus den Beratungen des Gerichts.
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